Praxisanleiter-Pflichtfortbildungen
Die Praxisanleitung hat in den neuen Ausbildungsvorgaben, maßgeblich im Pflegeberufegesetz einen hohen Stellenwert erlangt. Vor allem im berufspädagogischen Kontext sind die Praxisanleitenden verpflichtet, sich fortlaufend fortzubilden und so die Qualität der Anleitung zu sichern.
Zahlreiche Themen stehen Ihnen zur Verfügung, jedes Jahr kommen neue hinzu. Wählen Sie die für sich passenden Angebote und Inhalte aus.
- Zielgruppe: Alle Praxisanleitenden der Pflegeberufe
- Fortbildungsverpflichtung: Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitungen gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 der PflAPrV; 24h pro Anerkennungszeitraum (15. Juni - 14. Juni des Folgejahres)