Präventionsschulungen
gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen nach §9 PrävO (Präventionsordnung)
Es ist von großer Bedeutung, Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Menschen in besonderem Maße zu schützen.
Damit Sie für das Thema sensibilisiert und geschult sind, können Sie die Basisschulung absolvieren, danach sind alle 5 Jahre Auffrischungen notwendig.