Praxisanleiter-Pflichtfortbildungen
Die Praxisanleitung hat in den neuen Ausbildungsvorgaben, maßgeblich im Pflegeberufegesetz einen hohen Stellenwert erlangt. Vor allem im berufspädagogischen Kontext sind die Praxisanleitenden verpflichtet, sich fortlaufend fortzubilden und so die Qualität der Anleitung zu sichern.
Zahlreiche Themen stehen Ihnen zur Verfügung, jedes Jahr kommen neue hinzu. Wählen Sie die für sich passenden Angebote und Inhalte aus.
- Zielgruppe: Alle Praxisanleitenden der Pflegeberufe
- Fortbildungsverpflichtung: Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitungen gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 der PflAPrV; 24h pro Anerkennungszeitraum
- Beachten Sie hierzu bitte den neuen Nachweiszeitraum gemäß des Erlasses der Bezirksregierung Münster vom 02.09.2025:
"Im Bereich der Pflege wird der Nachweiszeitraum für die 24-stündige Fortbildungsverpflichtung für den Zeitraum 15.06.2024-14.06.2025 bis zum 31.12.2025 verlängert, ohne dass sich die Stundenzahl anteilig erhöht. Der Nachweiszeitraum wird ab 2026 dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) angeglichen. Daher gelten Fortbildungen, die im Übergangszeitraum (15.06.2025-31.12.2025) für den Zeitraum 15.06.2025-14.06.2026 abgeschlossen werden, als Nachweise für das Kalenderjahr 2026." (Bezirksregierung Münster 2025: Erlassaktualisierung im Bereich Praxisanleitung)